Es ist soweit. Die Novellierung de Telemediengesetztes ist veröffentlicht: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#bgbl%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27I_2017_67_inhaltsverz%27%5D__1507828287461 . WLAN-Dienstleister wie der Freifunk sollten damit nun nicht mehr für die Verfehlungen ihrer Nutzer haften. Allerdings muessen wir reagieren auf die Reaktion von Geschädigten, wenn wohl auch noch niemand so genau weiß, wie dies ablaufen wird. Jedenfalls leitet nun der Freifunk Ostholstein alle Pakete von seinen Servern (die Rechner mit denen sich die Router verbinden) ohne Umwege ins InterNet weiter. Damit sollte der Freifunk noch verlässlicher funktionieren.